Alle Schüler sind gleich viel wert
Die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Schulen haben gesagt, die Anerkennung sei seit der letzten Änderung des Gesetzes besser geworden. Aber das Verhalten der Landesregierung in Summe zeigt, dass das noch nicht auf sicheren Füßen steht.
Mit unglaublicher Diversität bereichern die Freien Schulen unser Schulsystem. Da sind die Schulen der kirchlichen Träger aber auch die kleinen Schulen auf Initiative der Elternbeiträge. Ihnen allen müssen wir die Möglichkeit geben, qualitativ gute Bildung anzubieten für die Kinder dieses Landes. Jeder Schüler und jede Schülerin, die auf eine solche Schule geht, muss uns genauso viel Wert sein, wie eine Schülerin oder ein Schüler auf einer staatlichen Schule. (In der Rede hat mich an dieser Stelle die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich (B90/Grüne) darauf hingewiesen, dass ich das bei den Grünen abgeschrieben hätte. Dem ist nicht so. Aber wenn etwas wahr ist, ist es wahr. 😉 )
Ich wünsche mir, dass wir Freie Schulen ohne Wenn und Aber als wichtiger Teil einer vielfältigen Schullandschaft anerkennen.
Ersatzschulen anerkennen und unterstützen
Denn das ist nicht immer so. Oft wird geunkt, dass wir doch im staatlichen Schulsystem keine Privatschulen finanzieren dürfen. So einfach dürfen wir es uns aber nicht machen.
Ersatzschulen heißen Ersatzschulen, weil sie den Job einer Staatlichen Schule machen. Es war nur die Idee eines anderen, diese Schule an diesem Ort zu gründen. Oft ersetzen Freie Schulen staatliche Schulen da, wo es sich für den Staat nicht gelohnt hat, eine Schule selbst zu betreiben. Ich denke hier an sehr kleine Grundschulen, die es Kindern ermöglichen, die ersten vier Jahre noch zu Fuß zur Schule zu kommen und in ihrem Heimatort zur Schule zu gehen.
Freie Schulträger solcher Ersatzschulen müssen sich bewähren. In den ersten drei Jahren gibt es kein Geld vom Staat, da müssen die Träger die Organisation der Schule selbst finanzieren und zeigen, dass sie den Standards entsprechen können. Das ist auch gut so, denn wenn uns alle Schülerinnen und Schüler gleich viel Wert sind, müssen natürlich auch gleiche Standards für Bildung herrschen. So eine Schule zu gründen, finanziell zu stemmen und zu organisieren, ist sicherlich kein reines Vergnügen. Freie Schulträger üben mit der Schulgründung ein Recht aus, das im Grundgesetz und in unserer Thüringer Verfassung (Art. 26) fest verankert ist. Und das ist auch gut so.
Ich wünsche mir, dass wir diese sehr verantwortungsvolle Ausübung ihrer Freiheit anerkennen und unterstützen.
Und was kostet jetzt so ein „Freier Schüler“?
Und drittens wünsche ich mir noch eine etwas technischere Klärung.
Bei der Finanzierung von Freien Schulen reden wir ja immer von dem Schülerkostenjahresbeitrag. Und die Freien Schulträger sollen einen bestimmten Prozentsatz der Kosten erhalten, die ein staatlicher Schüler kostet.
Die Frage, wie genau man diese Kosten berechnet, ist nicht erst seit dem Gutachten der Freien Träger im vergangenen Jahr umstritten. Im Januar ging es im Bildungsausschuss auch noch darum, sich auf eine Grundlage für diese Berechnung zu einigen. Unter Zeitdruck wollte das natürlich jetzt in den letzten Monate erstmal niemand mehr. Und das kann ich verstehen.
Aber ich wünsche mir trotzdem, dass wir uns über die offen gebliebenen Fragen noch einmal verständigen: „Was kostet ein staatlicher Schüler?“ und „Wieviel soll ein Träger einer Freien Schule für jede Schülerin erhalten?“ Hier muss es doch eine klare, vielleicht auch unpolitische Antwort geben. Oder nicht?